AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
mit Zustimmungserklärung
Stand: Januar 2025
Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen Steuerberatern und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften (im Folgenden „Steuerberater“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
-
Umfang und Ausführung des Auftrags
Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in Textform vereinbart. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Steuerberater übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur dann zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, wird er den Auftraggeber darauf hinweisen. Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten oder sonstigen Stellen dar. Diese ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt.
-
Verschwiegenheitspflicht
Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort. Sie gilt im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte bleiben unberührt. Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Bestellung eines allgemeinen Vertreters (§ 69 StBerG) oder zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
-
Mitwirkung Dritter
Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter und unter den Voraussetzungen des § 62a StBerG auch externe Dienstleister (z. B. datenverarbeitende Unternehmen) heranzuziehen. Die Beteiligung fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung bedarf der Einwilligung und des Auftrags des Auftraggebers.
-
Elektronische Kommunikation, Datenschutz
Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und zu verarbeiten oder einem Rechenzentrum zur Auftragsverarbeitung zu übergeben. Der Auftraggeber stimmt der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail etc.) durch den Steuerberater zu, auch wenn diese mit Risiken für die Vertraulichkeit verbunden sein können.
-
Mängelbeseitigung
Bei Mängeln ist dem Steuerberater Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreib- oder Rechenfehler) können jederzeit berichtigt werden.
-
Haftung
Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens wird auf 6.000.000,00 Euro (in Worten: sechs Millionen Euro) begrenzt. Die Haftung für Vorsatz bleibt unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
-
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben und den Steuerberater über relevante Änderungen zu informieren.
-
Urheberrechtsschutz
Die Leistungen des Steuerberaters sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
-
Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), sofern nicht in Textform etwas anderes vereinbart wurde. Der Steuerberater kann Vorschüsse verlangen.
-
Beendigung des Auftrags
Der Auftrag endet mit Erfüllung, Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder Kündigung.
-
Zurückbehaltungsrecht
Der Steuerberater kann Unterlagen zurückbehalten, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist.
-
Gerichtsstand, Erfüllungsort, VSBG
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
-
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.